Die Brandschutzhelferschulungen gemäß DGUV 205-023 und ASR A2.2 richten sich an bestimmte Personen in einem Unternehmen oder einer Organisation, die im Falle eines Brandes die Evakuierung unterstützen und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen sollen. Die Auswahl von Brandschutzhelfern sollte sorgfältig erfolgen, und die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe und Struktur des Unternehmens sowie der Gefährdungsbeurteilung.
Gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 205-023 (vormals BGR 121) und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sollten in der Regel ausreichend Brandschutzhelfer ausgebildet werden, um im Ernstfall eine angemessene Evakuierung und Brandbekämpfung sicherzustellen. Die genaue Anzahl und Auswahl der Brandschutzhelfer sollten durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, die die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt.
Die Schulung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um sicherzustellen, dass die Brandschutzhelfer stets über aktuelles Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen. Die Häufigkeit der Schulungen kann je nach den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben der Berufsgenossenschaft und den betrieblichen Erfordernissen variieren. In der Regel empfiehlt sich eine Auffrischung der Schulung alle zwei bis drei Jahre.
Es ist wichtig, dass Unternehmen die spezifischen Vorschriften ihres Landes und ihrer Branche bezüglich Brandschutz und Brandschutzhelferausbildung beachten, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.